FAQs – die am häufigsten gestellten Fragen
In dieser Rubrik finden Sie die Antworten auf die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Glasfaserkabelnetzes am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Unter der Telefonnummer 04841-904288-0 können Sie die Mitarbeiter der BBNG erreichen.
1. Glasfaser und Breitbandnutzung
1. Glasfaser und Breitbandnutzung
Glasfasern sind lange, dünne Fasern, die aus geschmolzenem, hoch reinem Quarzglas hergestellt werden. Bei der Datenübertragung über Glasfaser werden die Daten als Lichtsignale codiert und durch optische Leitungen gesendet. Signale können in Glasfasern im Vergleich zu Kupferkabeln mit bis zu 40 Gigabit pro Sekunde deutlich schneller und verlustärmer übertragen werden. Glasfasern sind damit ideal, um große Datenmengen schnell zu übertragen. Zudem zeigt sich die Datenübertragung in Glasfaserkabeln als unempfindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen und bietet eine höhere Abhörsicherheit als andere Leitungsnetze. Glasfasern werden auch als Lichtwellenleiter oder kurz LWL bezeichnet.
Bei dem flächendeckenden Ausbau mit einem Glasfasernetz bis ins Haus handelt es sich um eine Infrastrukturmaßnahme. Die BBNG baut also eine ganz neue Infrastruktur in den Gemeinden. Der Ausbau ist vergleichbar mit dem vor vielen Jahrzehnten erfolgten Bau der Netze für die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas. Ein Glasfasernetz bis ins Haus ist die zukunftssichere Lösung, um den in Deutschland unvergleichlich schnell steigenden Bedarf an hoher Bandbreite sicherzustellen und damit alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen zeitgemäß zu versorgen. Die Kupferkabelnetze haben ausgedient, daher ist der Anschluss an das Glasfasernetz so wichtig.
Ein Internetzugang über die veralteten Kupferkabelnetze, die ursprünglich zum Telefonieren konzipiert wurden, bietet weder stabile noch hohe Bandbreiten. Auch das Angebot von Vectoring oder VDSL bedeutet nur, dass Teile des Kupferkabelnetzes mit Glasfaser überbaut werden. Die Strecke vom Verteiler zum Kunden bleibt jedoch altes Kupferkabelnetz. Ein Zugang zum Internet über Kupferkabel oder Koaxialkabel (Fernsehkabel) kann keine garantierte Leistung bieten, da sich hier die jeweiligen Nutzer eine Leitung teilen, sich somit gegenseitig stören und darüber hinaus die individuelle Entfernung zum Verteiler die Geschwindigkeit der Datenübertragung beeinflusst. Da die Leistungsfähigkeit des Kupferkabelnetzes am Ende ist, werden nur noch Glasfasernetze gebaut. In absehbarer Zeit werden Kupferkabelnetze abgeschaltet. Ein Umstieg lohnt sich also jetzt schon.
Die Datenübertragungsrate ist die Datenmenge, die innerhalb einer Zeitspanne übertragen wird. Die Geschwindigkeit einer Internetverbindung wird in Megabit pro Sekunde (Mbit/s) angegeben. Je höher der Wert ist, desto schneller ist die Verbindung. Über eine DSL-Verbindung können bis zu 16 Mbit/s heruntergeladen werden, über eine VDSL-Leitung entsprechend mehr. Die Werte werden in der Praxis nur unter idealen Bedingungen erreicht, also ohne Störungen und „surfenden Nachbarn“. Mit einem Glasfaseranschluss werden um ein Vielfaches höhere Übertragungsraten erreicht. Glasfasernetze können Daten bis zu einem Terrabit übertragen. Aktuell können die Endgeräte meist nur ein Gigabit pro Sekunde (1.000 Mbit/s) verarbeiten, so dass oft nur diese Geschwindigkeit angeboten wird.
Die Bundesnetzagentur hat einen Test veröffentlicht, mit dem sich jeder Internetanschluss auf seine reale Leistungsfähigkeit überprüfen lässt. Gehen Sie hierfür auf die Webseite www.breitbandmessung.de und folgen Sie dort den Anweisungen. Sie erhalten nach wenigen Klicks ein druck- und speicherfähiges und vor allem anbieterneutrales Ergebnis zu Ihrer Verbindung angezeigt.
Wichtig ist, dass die Verbindungsgeschwindigkeit direkt an dem Router gemessen wird. Verteilungssysteme wie WLAN, dLAN, etc. bedeuten immer ein Bandbreitenverlust.
2. Unser Netzausbau-Projekt
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können sowohl die BBNG wie auch die TNG Ihnen nicht alle Fragen zu jedem Thema beantworten. Geht es um den Grundstücknutzungsvertrag, allgemeine Fragen, Hausanschlüsse und Bau, dann wenden Sie sich bitte an die BBNG. Geht es um Vertragsangelegenheiten zum flott Produkt oder Störungsmeldungen, dann wenden Sie sich bitte an die TNG.
2. Unser Netzausbau-Projekt
Die BBNG hat ihr Glasfasernetz in 25 Gemeinden und Städten des südlichen Nordfrieslands auf eigene Rechnung gebaut. Die TNG Stadtnetz ist seit 2013 der Partner der BBNG und bietet den Kunden die entsprechenden Dienstleistungen zur Nutzung des Glasfasernetzes an. Die BBNG ist also Eigentümer und Betreiber des Glasfasernetzes und die TNG stellt auf dem Netz die Dienste bereit (Provider).
Die BBNG ist darüber hinaus der Vertriebspartner der TNG. Sie können sich also mit allen Fragen und Anliegen zur BBNG kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die BBNG steht dem Thema Open Access offen gegenüber. Open Access bedeutet, dass das Netz der BBNG für weitere Anbieter, neben der TNG, offensteht. Aktuell liegen der BBNG allerdings keine Anfragen anderer Anbieter vor.
3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?
3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?
Ein Grundstücksnutzungsvertrag, abgeschlossen mit der BBNG, und ein Vertrag über ein flott-Produkt, abgeschlossen mit der TNG, bilden die Basis für den Glasfaseranschluss. Je nachdem, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind oder in einem Neubaugebiet ein Haus errichten, gibt es unterschiedliche Vertragsunterlagen. Wir erklären Ihnen gerne ganz unverbindlich, was Sie machen müssen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie der BBNG sein Einverständnis, dass das Gebäude an das BBNG-Glasfasernetz angeschlossen und der dafür notwendige private Grund genutzt werden darf. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner), müssen alle unterschreiben. Hierzu benötigen wir von Ihnen den Personalausweis und das Flurstück sowie die Gemarkung.
Ihr Hauseigentümer ist für die Beauftragung des Glasfaseranschlusses zuständig. Teilen Sie ihm am besten mit, dass Sie als Mieter einen Anschluss wünschen. Ist Ihr Vermieter mit dem Ausbau einverstanden und hat einen Grundstücksnutzungsvertrag unterschrieben, ist es notwendig, dass Sie ein flott Produkt der TNG buchen. Nur dann können Sie auch das Glasfasernetz nutzen.
Der Anschluss an unser Glasfasernetz ist mit verschiedenen Kosten verbunden wie z.B. Entfernung zu unserem Glasfasernetz oder Querungen von Straßen. Daher erstellen wir Ihnen ein ganz individuelles Angebot für den Anschluss.
Die TNG bietet den Privatkunden der BBNG drei verschiedene Produkte an: flott 50, flott 300 und flott 500. Diese beinhalten verschiedene Optionen zu Internet, Telefonie, Mobilfunk und E-Mail. Optional besteht die Möglichkeit das Produkt TNG-TV zu buchen.
Ja, Sie können Ihr Grundstück anschließen lassen. Hierfür erstellen wir Ihnen ein Angebot. Den Glasfaseranschluss können Sie jedoch nur mit einem flott-Produkt der TNG, z.B. über Internet und Telefon, nutzen.
Sie vereinbaren einfach einen Termin (Tel: 04841/9042880) mit uns und wir füllen gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen aus. Als Vertriebspartner der TNG können Sie bei uns auch alle flott-Tarife der TNG buchen.
Wenn Sie gleich alles erledigen wollen, bringen Sie bitte zum Beratungstermin Ihren Personalausweis sowie Ihre letzte Telefonrechnung und für das Grundstück das Flurstück und die Gemarkung mit. Dann können wir gleich alle notwendigen Unterlagen ausfüllen.
Sie können gerne in unser Husumer Büro kommen oder Sie vereinbaren einen Termin bei Ihnen Zuhause, dann kommen unsere Berater direkt zu Ihnen.
Falls Sie bereits über einen Glasfaseranschluss der BBNG verfügen und nur einen flott-Tarif der TNG buchen wollen, können Sie das online erledigen oder wir schließen den Tarif für Sie ab.
Grundsätzlich öffnet die BBNG ihr Glasfasernetz auch für andere Anbieter. Der „open access“ – also das Öffnen der Netze wird aber in Deutschland noch nicht intensiv betrieben. Hier fehlen noch technische Standards, damit die Netze für alle geöffnet werden können. Das Thema ist aber sehr präsent und es wird sicher bald umgesetzt werden. Dann auch bei uns.
4. Informationen zu den flott Produkten
4. Informationen zu den flott Produkten
Die Konditionen der flott-Pakete der TNG können Sie hier einsehen.
Da Geschäftskunden stets eine individuelle Beratung benötigen und wir ein auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittene Versorgung bieten möchten, bitten wir Sie, die TNG direkt zu kontaktieren, Telefonnummer 0431/530 530. Die Mitarbeiter des Geschäftskunden-Vertriebs stellen Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch die verschiedenen Optionen vor.
In den Glasfasertarifen ist das Mobilfunk Basispaket mit der TNG-Flat und bis zu 5 SIM-Karten bereits enthalten. Mit der TNG-Flat können Sie mit Ihrem Mobiltelefon kostenlos ins gesamte TNG-Netz telefonieren. Die TNG-Flat beinhaltet Telefonie-Verbindungen (ohne Rufumleitungen, Servicerufnummern, Sonderrufnummern und sonstige Mehrwertdienste) von TNG Mobil zu TNG Mobil, von TNG Mobil ins TNG Festnetz und vom TNG Festnetz zu TNG Mobil.
Ihre bisherige Mobilfunkrufnummer können Sie auf Wunsch selbstverständlich mitnehmen.
Nein, Sie können alle Optionen auch immer nachträglich noch bei uns beauftragen.
Das Fernsehsignal wird über die bestellte Bandbreite bereitgestellt. Somit hat diese auch Einfluss auf die verfügbare Bandbreite, wenn Sie das TV-Programm nutzen.
Im Comfort-Paket kann man auf zwei Geräten gleichzeitig streamen und im Perfect Plus-Paket mit bis zu vier Geräten gleichzeitig.
5. Rund um den Hausanschluss
5. Rund um den Hausanschluss
Sämtliche Baumaßnahmen und die Kabelverlegung werden von den Mitarbeitern der Tiefbaufirmen oder der BBNG bei einer Begehung vor Ort mit Ihnen besprochen. Für die Terminabsprache setzen sich diese direkt mit dem Hauseigentümer in Verbindung. Die Mitarbeiter besprechen mit Ihnen die Gegebenheiten auf dem Grundstück und wo der Eintrittspunkt für das Glasfaserkabel liegen soll. Alle Fakten werden in einem Begehungsprotokoll festgehalten.
Lässt der Boden auf Ihrem Grundstück es zu, wird der Hausanschluss mit Hilfe einer Erdrakete unterirdisch vorbereitet. Hierbei wird lediglich an der Straße und an Ihrem Haus ein kleines Loch gegraben. Von der Orts-Trasse wird mit der Erdrakete ein Röhrchen über Muffen zu Ihrem Hausanschlusspunkt „geschossen“. Das benötigte Kopfloch an Ihrem Haus wird wieder verschlossen und die Oberfläche wird wieder hergestellt. So können alle Blumenbeete unbehelligt bleiben.
Sollte der Boden es erforderlich machen, dass dieser über die gesamte Strecke geöffnet werden muss, gräbt der Tiefbauer einen Graben, um das Leerrohr zu verlegen. Dieser wird danach fachmännisch geschlossen und die Oberfläche in den Ursprungszustand gebracht.
Für die Verlegung des Glasfaserkabels in Ihr Haus, setzt sich ein Mitarbeiter des von der BBNG beauftragten Unternehmens mit Ihnen in Verbindung. Dieser bohrt an der von Ihnen vorab festgelegten Stelle ein Loch durch die Hauswand, ganz gleich, ob dieser Punkt unter- oder oberirdisch liegen soll. Der Hauseintrittspunkt wird danach professionell wasser- und gasdicht verschlossen. Im Haus erfolgt der Anschluss des Glasfaserkabels an das Netzabschlussgerät (ONT). Das Gerät benötigt eine Stromversorgung, daher muss sich eine Steckdose in der Nähe befinden. Als letztes wird der ONT mit dem Router verbunden und das Signal geprüft.
Alles, was im Haus hinter dem ONT passiert, liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers. Um sicherzustellen, dass die Hausverkabelung die gewünschte vertraglich vereinbarte Leistung abrufen kann, sollten Sie Ihren Hauselektriker zu Rate ziehen. Wir empfehlen, in Einfamilienhäusern moderne Netzwerkkabel zu verwenden, nach sogenanntem CAT6 oder CAT7 Standard. Sollten Sie größere Distanzen als 80 Meter über diese Verkabelung überbrücken müssen, empfehlen wir, dies von einem Installationsbetrieb Ihrer Wahl vornehmen zu lassen. Davon unbenommen ist die „drahtlose“ Verteilung der Daten über WLAN.
Bitte nehmen Sie sofort Kontakt zu uns auf. Es kann vorkommen, dass z.B. durch Gartenarbeiten die Glasfaserleitung beschädigt wurde. Oft kommt Ihre Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. Wir benötigen aber alle Informationen, um den Schaden zu beheben. Das gilt auch, wenn die Geräteanschlüsse beschädigt wurden oder die Leitungen durch Bauarbeiten.
Melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns, damit es zu keinen Folgeschäden kommt. Für das neue Haus können wir oft die Hausanschluss-Geräte APL und ONT wiederverwenden.
Melden Sie sich bei der TNG unter 0431 908 908 oder bei der BBNG unter 04841-9042890 und geben Sie eine Störungsmeldung auf. Die Mitarbeiter werden ein Ticket eröffnen und sich um die Entstörung kümmern.
6. Fragen zu den Endgeräten
Wie die Endgeräte an den Glasfaseranschluss angeschlossen werden, zeigen wir Ihnen auch hier.
Welche Geräte Sie nach dem optischen Umwandler von uns (ONT) installieren, ist Ihnen überlassen. Sie werden verstehen, dass wir für diese Geräte keine Verantwortung übernehmen können. Ein Elektrofachmann kann Ihnen bei möglichen Problemen sicher weiterhelfen.
6. Fragen zu den Endgeräten
Ja, es gibt keinen „Routerzwang“ mehr, daher können Sie auch Ihren eigenen Router verwenden. Dieser sollte allerdings auch kompatibel zur TNG-Leistungsbeschreibung sein. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an Ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen hierzu finden Sie in den Herstellerangaben zu Ihrem Gerät.
Die technischen Anforderungen sind:
Internet: Unterstützung von IPv4 sowie IPv6
LAN: 2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)
Telefonie: Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261
Wireless: WLAN 802.11/b/g/n, (besser WLAN 802.11a/b/g/n/ac) simultan und WPA2-Verschlüsselung
Hierfür benötigen Sie keine 2 Amtsleitungen. Sie können die vorhandenen Rufnummern mehreren Endgeräten zuweisen. Die Zuweisung erfolgt über das Basisgerät oder Ihren Router. Eine 2. Amtsleitung wird nur gebraucht, wenn Sie zwei Telefonen gleichzeitig sowohl abgehend und eingehend nutzen möchten.
Sollten Sie Ihren eigenen Router verwenden, muss dieser WLAN unterstützen. Das von der TNG gegen Entgelt bereitgestellte Endgerät (z. B. die FRITZ!Box) enthält bereits einen WLAN-Router.
Sie können weiterhin kompatible Dect-Telefone und Ihr ISDN-Gerät einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale werden auch weiterhin unterstützt. Sie benötigen hierzu jedoch einen Router, der über einen entsprechenden Anschluss verfügt (S0-Schnittstelle), z.B. die FritzBox.
7. Fragen zum Anbieter der Dienstleistungen (Provider)
7. Fragen zum Anbieter der Dienstleistungen (Provider)
Nein. Sie erhalten die Kosten für Ihr gebuchtes TNG-Paket erst dann in Rechnung gestellt, wenn der Vertrag mit Ihrem vorherigen Anbieter ausgelaufen ist und Sie aktiv das Angebot der TNG nutzen.
Die TNG kümmert sich um die Kündigung Ihres bisherigen Vertrages. Sie sollten dies auf gar keinen Fall selbst übernehmen. Nur dann, wenn die TNG es übernimmt, ist ein nahtloser Übergang von Ihrem bisherigen Anbieter sichergestellt und nur dann können Sie Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen. Die TNG kündigt Ihren bisherigen Vertrag erst, wenn Ihr Hausanschluss erstellt worden ist. Das Ende der Vertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter ist der Termin, zu dem Ihr neuer Glasfaseranschluss in Betrieb genommen wird. Dieses Datum teilt Ihnen die TNG schriftlich mit.
Wir bauen Ihren Anschluss möglichst schnell, natürlich in Abstimmung mit Ihnen. Wenn Ihr Vertrag beim vorherigen Anbieter ausgelaufen ist und Ihr Anschluss fertig ist, können Sie sofort den Anschluss nutzen.
Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt. Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiter versorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.
Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer kurzen Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Das ist so gesetzlich geregelt. Gelingt die Umschaltung auf uns zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Bei einem Neuanschluss ohne alte Vertragsbindung benötigt die TNG lediglich einige Tage Bearbeitungszeit, um Ihnen nach der Inbetriebnahme Ihres Hausanschlusses Ihr gebuchtes Paket zur Verfügung zu stellen.
Ja, allerdings sind hierfür bestimmte Abläufe einzuhalten. Die TNG Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, dass Ihre bisherigen Anschlussdaten erhalten bleiben. So wird für die Rufnummernübernahme ein ausgefüllter Anbieterwechselauftrag (Portierung) benötigt. Es ist möglich, dass Ihr Altanbieter für die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) eine Bearbeitungsgebühr erhebt. Wichtig ist, dass Sie nicht selbst den Anschluss kündigen, das übernimmt die TNG für Sie.
Ihr gebuchtes TNG-Paket hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Danach ist es jederzeit zum Ende des Folgemonats kündbar.
Ja, sollte Ihr Einzugstermin erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden als die Fertigstellung des Anschlusses, kann mit uns Rücksprache gehalten werden. Wir stimmen uns mit der TNG für Sie ab. Die Laufzeit des flott-Vertrags beginnt dann erst mit Ihrem Einzug und auch dann erst werden die monatlichen Kosten bei der TNG fällig.