FAQs – die am häufigsten gestellten Fragen

In dieser Rubrik finden Sie die Antworten auf die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Glasfaserkabelnetzes am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Unter der Telefonnummer 04841-904288-0 können Sie die Mitarbeiter der BBNG erreichen.

1. Glasfaser und Breitbandnutzung

1. Glasfaser und Breitbandnutzung

Glasfasern sind lange, dünne Fasern, die aus geschmolzenem, hoch reinem Quarzglas hergestellt werden. Bei der Datenübertragung über Glasfaser werden die Daten als Lichtsignale codiert und durch optische Leitungen gesendet. Signale können in Glasfasern im Vergleich zu Kupferkabeln mit bis zu 40 Gigabit pro Sekunde deutlich schneller und verlustärmer übertragen werden. Glasfasern sind damit ideal, um große Datenmengen schnell zu übertragen. Zudem zeigt sich die Datenübertragung in Glasfaserkabeln als unempfindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen und bietet eine höhere Abhörsicherheit als andere Leitungsnetze. Glasfasern werden auch als Lichtwellenleiter oder kurz LWL bezeichnet.

Bei dem flächendeckenden Ausbau mit einem Glasfaserkabelnetz bis ins Haus handelt es sich um eine Infrastrukturmaßnahme. Die BBNG baut also eine neue Infrastruktur in den Gemeinden. Der Ausbau ist vergleichbar mit dem vor vielen Jahrzehnten erfolgten Bau der Netze für die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas. Ein Glasfasernetz bis ins Haus ist die zukunftssichere Lösung, um den in Deutschland jährlich um 50% steigenden Bedarf an hoher Bandbreite sicherzustellen und damit alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen zeitgemäß zu versorgen.

Ein Internetzugang über die veralteten Kupferkabelnetze, die ursprünglich zum Telefonieren konzipiert wurden, bietet weder stabile noch hohe Bandbreiten. Auch das Angebot von Vectoring oder VDSL bedeutet nur, dass Teile des Kupferkabelnetzes mit Glasfaser überbaut werden. Die Strecke vom Verteiler zum Kunden bleibt jedoch altes Kupferkabelnetz. Ein Zugang zum Internet über Kupferkabel oder Koaxialkabel (Fernsehkabel) kann keine garantierte Leistung bieten, da sich hier die jeweiligen Nutzer eine Leitung teilen, sich somit gegenseitig stören und darüber hinaus die individuelle Entfernung zum Verteiler die Geschwindigkeit der Datenübertragung beeinflusst. Auch der Zugang über Funk ist ein geteilter Weg und unterliegt hier den Schwankungen.

Die Datenübertragungsrate ist die Datenmenge, die innerhalb einer Zeitspanne übertragen wird. Die Geschwindigkeit einer Internetverbindung wird in Megabit pro Sekunde (Mbit/s) angegeben. Je höher der Wert ist, desto schneller ist die Verbindung. Über eine DSL-Verbindung können bis zu 16 Mbit/s heruntergeladen werden, über eine VDSL-Leitung sogar theoretisch bis zu 50 Mbit/s. Theoretisch insofern, als dass diese Werte in der Praxis nur unter idealen Bedingungen erreicht werden. Mit einem Glasfaseranschluss können um ein Vielfaches höhere Übertragungsraten erreicht werden: Glasfasernetze können Daten bis zu einem Terrabit übertragen. Aktuell können die Endgeräte meist nur ein Gigabit pro Sekunde (1.000 Mbit/s) verarbeiten, so dass nur diese Geschwindigkeit angeboten wird.

Die Bundesnetzagentur hat einen Test veröffentlicht, mit dem sich jeder Internetanschluss auf seine reale Leistungsfähigkeit überprüfen lässt. Gehen Sie hierfür auf die Webseite www.breitbandmessung.de und folgen Sie dort den Anweisungen. Sie erhalten nach wenigen Klicks ein druck- und speicherfähiges und vor allem anbieterneutrales Ergebnis zu Ihrer Verbindung angezeigt.

Ein Glasfaseranschluss ist heutzutage ein wichtiger Standortfaktor, sowohl für die Gemeinde als auch für die eigene Immobilie. Verfügt ein Gebäude über einen solchen Anschluss, erhöht dies den Immobilienwert und gerade bei (Ferien-)Häusern den Vermietungserfolg. Für immer mehr Urlauber ist es wichtig, im gemieteten Objekt über einen schnellen Internetanschluss zu verfügen.

2. Unser Netzausbau-Projekt

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können sowohl die BBNG wie auch die TNG Ihnen nicht alle Fragen zu jedem Thema beantworten. Geht es um den Grundstücknutzungsvertrag, allgemeine Fragen, Hausanschlüsse und Bau, dann wenden Sie sich bitte an die BBNG. Geht es um Vertragsangelegenheiten zum flott Produkt oder Störungsmeldungen, dann wenden Sie sich bitte an die TNG.

2. Unser Netzausbau-Projekt

Die BBNG baut das Glasfasernetz in vielen Gemeinden des südlichen Nordfrieslands auf eigene Rechnung. Die TNG Stadtnetz ist seit 2013 der Partner der BBNG und bietet den Kunden die entsprechenden Dienstleistungen zur Nutzung des Glasfasernetzes an. Die BBNG ist also Eigentümer und Betreiber des Glasfasernetzes und die TNG stellt auf dem Netz die Dienste bereit (Provider).

Die BBNG hat eine langfristige Planung erstellt, wann welche Gemeinde vermarktet und ausgebaut werden kann. In Vorgesprächen mit den jeweiligen Gemeindevertretern erfolgt die Vorbereitung. Innerhalb eines klar definierten Zeitraumes erfolgt die Vermarktung zum Ausbau, d.h. die Bürger haben dann die Möglichkeit einen Vertrag über ein Breitbandprodukt der TNG und einen Glasfaseranschluss der BBNG zu schließen. Hierzu finden u.a. Informations- und Beratungsveranstaltungen für die Bürger statt. Es gilt, eine vorher definierte Mindestanzahl an unterzeichneten Verträgen zu erreichen.

Wurde die Anzahl erreicht, übernimmt die BBNG die Bauplanung, Ausschreibung und Kontrolle der Bauleistung. Es werden technische Hausbegehungen mit den Eigentümern der betroffenen Immobilien verabredet und die notwendigen Voraussetzungen im Haus besprochen. Danach werden die Bautätigkeiten mit Tiefbaufirmen und Unternehmen für die Fasermontage umgesetzt. Zum Abschluss werden die aktiven Komponenten im Gebäude installiert und das Signal geprüft.

Ist der Hausanschluss erstellt, der Vertrag mit Ihrem vorherigen Anbieter ausgelaufen und Ihr Haus aktiv geschaltet, dann können Sie alle Möglichkeiten des modernen Glasfaseranschlusses nutzen.

Wurde die Mindestanzahl an Verträgen bis zum Ende der Vermarktung nicht erreicht, kann die BBNG verschiedene Optionen verfolgen. Es kann sein, dass nur Teile der Gemeinde ausgebaut werden, es kann auch sein, dass die Gemeinde gar nicht ausgebaut wird. Das hängt maßgeblich von der Wirtschaftlichkeit eines Ausbaus unter diesen Voraussetzungen ab. Wird die Straße an der Ihr Grundstück liegt nicht ausgebaut, dann ist der Vertrag mit der BBNG und TNG hinfällig. Ihnen entstehen in diesem Fall keine Kosten.

3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?

3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?

Ein Grundstücksnutzungsvertrag, abgeschlossen mit der BBNG, und ein Vertrag über ein flott-Produkt, abgeschlossen mit der TNG, bilden die Basis für den Glasfaseranschluss. Erst wenn beide Verträge unterschrieben vorliegen, zählt der Anschluss zur Quote.

Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie der BBNG sein Einverständnis, dass das Gebäude an das BBNG-Glasfasernetz angeschlossen und der dafür notwendige private Grund genutzt werden darf. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner), müssen alle unterschreiben. Hierzu benötigen wir von Ihnen den Personalausweis und das Flurstück sowie die Gemarkung.

In Mehrfamilienhäusern sind die Gegebenheiten vor Ort oft sehr individuell. Die genaue Vorgehensweise wird daher mit dem Eigentümer besprochen und im Anschluss ein passendes Angebot für den Hausanschluss und den Ausbau im Gebäude erstellt.

Ihr Hauseigentümer ist für die Beauftragung des Glasfaseranschlusses zuständig. Teilen Sie ihm am besten mit, dass Sie als Mieter einen Anschluss wünschen. Ist Ihr Vermieter mit dem Ausbau einverstanden und hat einen Grundstücksnutzungsvertrag unterschrieben, ist es notwendig, dass Sie ein flott Produkt der TNG buchen. Nur dann können Sie auch das Glasfasernetz nutzen.

Während der Vermarktungsphase in Ihrer Gemeinde haben wir für Sie als Privatkunde einen besonderen Aktionspreis für den Hausanschluss. Ist die Vermarktung abgeschlossen und wird das Netz gebaut, werden die tatsächlichen Anschlusskosten berechnet. Je nach Baufortschritt können das bis zu 3.650 Euro sein.

Im Preis für den Hausanschluss sind enthalten:

  • 15 Meter Tiefbaustrecke von der Grundstücksgrenze bis zum Haus gerade Strecke
  • Rohre, Fasern und weitere Materialien von der Grundstücksgrenze bis zum Haus
  • Hauseinführung
  • Netzabschlussgerät (ONT)

Sie können sich entweder selbst um die Tiefbauarbeiten kümmern und sich zum Beispiel mit Nachbarn zusammenschließen, einen Kleinbagger anmieten und das Ausschachten für die Verlegung des Leerrohres selbst übernehmen. Alternativ übernimmt die BBNG die Arbeiten für Sie und reicht die Kosten des Tiefbauunternehmens an Sie weiter – natürlich ohne Aufschlag. Die Höhe der Kosten hängt ab von der Oberfläche auf Ihrem Grundstück.

Zu einem Privatweg zählen alle Wege, die nicht von der Müllabfuhr / Winterdienst der Gemeinde angefahren werden. Für die Hausanschlusskosten erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Die TNG bietet den Privatkunden der BBNG drei verschiedene Produkte an: flott 50, flott 300 und flott 500. Diese beinhalten verschiedene Optionen zu Internet, Telefonie, Mobilfunk und E-Mail. Optional besteht die Möglichkeit das Produkt TNG-TV zu buchen.

Nein, die Nutzung des Glasfaseranschlusses ist nur mit einen TNG flot Tarif für Telefon und Internet möglich.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten für den Vertragsabschluss:

  1. Sie können im Downloadbereich die Formulare für ein flott-Produkt und den Grundstücknutzungsvertrag herunterladen. Füllen Sie die Formulare aus und senden Sie diese per Post an: BBNG GmbH & Co. KG, Industriestraße 33 a, 25813 Husum oder geben Sie diese persönlich ab.
  2. Sie vereinbaren einen Termin (Tel: 04841/9042880) in unserem Husumer Büro und wir füllen gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen aus.
  3. Sie nutzen einen der öffentlichen Beratungstermine in den Gemeinden und können dort ebenfalls mit uns gemeinsam die Formulare ausfüllen oder sie dort abgeben.

Bitte bringen Sie zu den Beratungsterminen Ihren Personalausweis sowie Ihre letzte Telefonrechnung und für das Grundstück das Flurstück und die Gemarkung mit. Dann können wir gleich alle notwendigen Unterlagen ausfüllen.

4. Informationen zu den flott Produkten

4. Informationen zu den flott Produkten

Die Konditionen der flott-Pakete der TNG können Sie hier einsehen.

Da Geschäftskunden stets eine individuelle Beratung benötigen und wir ein auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittene Versorgung bieten möchten, bitten wir Sie, die TNG direkt zu kontaktieren, Telefonnummer 0431/530 530. Die Mitarbeiter des Geschäftskunden-Vertriebs stellen Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch die verschiedenen Optionen vor.

In den Glasfasertarifen ist das Mobilfunk Basispaket mit der TNG-Flat und bis zu 5 SIM-Karten bereits enthalten. Mit der TNG-Flat können Sie mit Ihrem Mobiltelefon kostenlos ins gesamte TNG-Netz telefonieren. Die TNG-Flat beinhaltet Telefonie-Verbindungen (ohne Rufumleitungen, Servicerufnummern, Sonderrufnummern und sonstige Mehrwertdienste) von TNG Mobil zu TNG Mobil, von TNG Mobil ins TNG Festnetz und vom TNG Festnetz zu TNG Mobil.

Ihre bisherige Mobilfunkrufnummer können Sie auf Wunsch selbstverständlich mitnehmen.

Nein, Sie können alle Optionen auch immer nachträglich noch bei uns beauftragen.

Das Fernsehsignal wird über die bestellte Bandbreite bereitgestellt. Somit hat diese auch Einfluss auf die verfügbare Bandbreite, wenn Sie das TV-Programm nutzen.

Sie erhalten eine kostenlose Set-Top-Box für die Nutzung des IP-TV auf einem TV-Gerät. Über die TV App können Sie über WLAN auf bis zu 3 weiteren Geräten (z.B. Tablet und Smartphone) ebenfalls Fernsehen. Natürlich können Sie auch weitere Set-Top-Boxen dazu bestellen.

5. Rund um den Hausanschluss

5. Rund um den Hausanschluss

Sämtliche Baumaßnahmen und die Kabelverlegung werden von den Mitarbeitern der Tiefbaufirmen oder der BBNG bei einer Begehung vor Ort mit Ihnen besprochen. Für die Terminabsprache setzen sich diese direkt mit dem Hauseigentümer in Verbindung. Die Mitarbeiter besprechen mit Ihnen die Gegebenheiten auf dem Grundstück und wo der Eintrittspunkt für das Glasfaserkabel liegen soll. Alle Fakten werden in einem Begehungsprotokoll festgehalten.

Lässt der Boden auf Ihrem Grundstück es zu, wird der Hausanschluss mit Hilfe einer Erdrakete unterirdisch vorbereitet. Hierbei wird lediglich an der Straße und an Ihrem Haus ein kleines Loch gegraben. Von der Orts-Trasse wird mit der Erdrakete ein Röhrchen über Muffen zu Ihrem Hausanschlusspunkt „geschossen“. Das benötigte Kopfloch an Ihrem Haus wird wieder verschlossen und die Oberfläche wird wieder hergestellt. So können alle Blumenbeete unbehelligt bleiben.

Sollte der Boden es erforderlich machen, dass dieser über die gesamte Strecke geöffnet werden muss, gräbt der Tiefbauer einen ca. 60 Zentimeter tiefen und 30 Zentimeter breiten Graben, um das Leerrohr zu verlegen. Dieser wird danach fachmännisch geschlossen und die Oberfläche in den Ursprungszustand gebracht.

Für die Verlegung des Glasfaserkabels in Ihr Haus, setzt sich ein Mitarbeiter des von der BBNG beauftragten Unternehmens mit Ihnen in Verbindung. Dieser bohrt an der von Ihnen vorab festgelegten Stelle ein Loch durch die Hauswand, ganz gleich, ob dieser Punkt unter- oder oberirdisch liegen soll. Der Hauseintrittspunkt wird danach professionell wasser- und gasdicht verschlossen. Im Haus erfolgt der Anschluss des Glasfaserkabels an das Netzabschlussgerät (ONT). Das Gerät benötigt eine Stromversorgung, daher muss sich eine Steckdose in der Nähe befinden. Als letztes wird der ONT mit dem Router verbunden und das Signal geprüft.

Alles, was im Haus hinter dem ONT passiert, liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers. Um sicherzustellen, dass die Hausverkabelung die gewünschte vertraglich vereinbarte Leistung abrufen kann, sollten Sie Ihren Hauselektriker zu Rate ziehen. Wir empfehlen, in Einfamilienhäusern moderne Netzwerkkabel zu verwenden, nach sogenanntem CAT6 oder CAT7 Standard. Sollten Sie größere Distanzen als 80 Meter über diese Verkabelung überbrücken müssen, empfehlen wir, dies von einem Installationsbetrieb Ihrer Wahl vornehmen zu lassen. Davon unbenommen ist die „drahtlose“ Verteilung der Daten über WLAN.

Sie können sich auch nach dem Erstausbau jederzeit an das Netz anschließen lassen, jedoch nicht mehr zu den Vorzugspreisen. Die Kosten variieren, je nachdem, wie weit der Ausbau in Ihrer Gemeinde fortgeschritten oder abgeschlossen ist. Für die Hausanschlusskosten erstellen wir Ihnen ein Angebot.

6. Fragen zu den Endgeräten

6. Fragen zu den Endgeräten

Ja, es gibt keinen „Routerzwang“ mehr, daher können Sie auch Ihren eigenen Router verwenden. Dieser sollte allerdings auch kompatibel zur TNG-Leistungsbeschreibung sein. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an Ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen hierzu finden Sie in den Herstellerangaben zu Ihrem Gerät.

Die technischen Anforderungen sind:
Internet: Unterstützung von IPv4 sowie IPv6
LAN: 2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)
Telefonie: Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261
Wireless: WLAN 802.11/b/g/n, (besser WLAN 802.11a/b/g/n/ac) simultan und WPA2-Verschlüsselung

Hierfür benötigen Sie keine 2 Amtsleitungen. Sie können die vorhandenen Rufnummern mehreren Endgeräten zuweisen. Die Zuweisung erfolgt über das Basisgerät oder Ihren Router. Eine 2. Amtsleitung wird nur gebraucht, wenn Sie zwei Telefonen gleichzeitig sowohl abgehend und eingehend nutzen möchten.

Sollten Sie Ihren eigenen Router verwenden, muss dieser WLAN unterstützen. Das von der TNG gegen Entgelt bereitgestellte Endgerät (z. B. die FRITZ!Box) enthält bereits einen WLAN-Router.

Sie können weiterhin kompatible Dect-Telefone und Ihr ISDN-Gerät einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale werden auch weiterhin unterstützt. Sie benötigen hierzu jedoch einen Router, der über einen entsprechenden Anschluss verfügt (S0-Schnittstelle), z.B. die FritzBox.

7. Fragen zum Anbieter der Dienstleistungen (Provider)

7. Fragen zum Anbieter der Dienstleistungen (Provider)

Nein. Sie erhalten die Kosten für Ihr gebuchtes TNG-Paket erst dann in Rechnung gestellt, wenn der Vertrag mit Ihrem vorherigen Anbieter ausgelaufen ist und Sie aktiv das Angebot der TNG nutzen.

Die TNG kümmert sich um die Kündigung Ihres bisherigen Vertrages. Sie sollten dies auf gar keinen Fall selbst übernehmen. Nur dann, wenn die TNG es übernimmt, ist ein nahtloser Übergang von Ihrem bisherigen Anbieter sichergestellt und nur dann können Sie Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen. Die TNG kündigt Ihren bisherigen Vertrag erst, wenn Ihr Hausanschluss erstellt worden ist. Das Ende der Vertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter ist der Termin, zu dem Ihr neuer Glasfaseranschluss in Betrieb genommen wird. Dieses Datum teilt Ihnen die TNG schriftlich mit.

Der Zeitraum zwischen dem Vermarktungsende in Ihrer Gemeinde und der Bereitstellung der Dienste kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Schließlich müssen das Netz und der Anschluss erst gebaut werden, allerdings machen wir das ziemlich schnell. Wenn Ihr Vertrag beim vorherigen Anbieter ausgelaufen ist und Ihr Anschluss erstellt wurde, können Sie sofort den Anschluss nutzen.

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt. Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiter versorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.

Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer kurzen Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Das ist so gesetzlich geregelt. Gelingt die Umschaltung auf uns zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Bei einem Neuanschluss ohne alte Vertragsbindung benötigt die TNG lediglich einige Tage Bearbeitungszeit, um Ihnen nach der Inbetriebnahme Ihres Hausanschlusses Ihr gebuchtes Paket zur Verfügung zu stellen.

Ja, allerdings sind hierfür bestimmte Abläufe einzuhalten. Die TNG Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, dass Ihre bisherigen Anschlussdaten erhalten bleiben. So wird für die Rufnummernübernahme ein ausgefüllter Anbieterwechselauftrag (Portierung) benötigt. Es ist möglich, dass Ihr Altanbieter für die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) eine Bearbeitungsgebühr erhebt. Wichtig ist, dass Sie nicht selbst den Anschluss kündigen, das übernimmt die TNG für Sie.

Ihr gebuchtes TNG-Paket hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Danach ist es jederzeit zum Ende des Folgemonats kündbar.

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