FAQs – die am häufigsten gestellten Fragen
In dieser Rubrik finden Sie die Antworten auf die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Glasfaserkabelnetzes am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Unter der Telefonnummer 04841-904288-0 können Sie die Mitarbeiter der BBNG erreichen.
1. Glasfaser und Breitbandnutzung
2. Unser Netzausbau-Projekt
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können sowohl die BBNG wie auch die TNG Ihnen nicht alle Fragen zu jedem Thema beantworten. Geht es um den Grundstücknutzungsvertrag, allgemeine Fragen, Hausanschlüsse und Bau, dann wenden Sie sich bitte an die BBNG. Geht es um Vertragsangelegenheiten zum flott Produkt oder Störungsmeldungen, dann wenden Sie sich bitte an die TNG.
3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?
4. Informationen zu den flott Produkten
5. Rund um den Hausanschluss
6. Fragen zu den Endgeräten
Wie die Endgeräte an den Glasfaseranschluss angeschlossen werden, zeigen wir Ihnen auch hier.
Welche Geräte Sie nach dem optischen Umwandler von uns (ONT) installieren, ist Ihnen überlassen. Sie werden verstehen, dass wir für diese Geräte keine Verantwortung übernehmen können. Ein Elektrofachmann kann Ihnen bei möglichen Problemen sicher weiterhelfen.
6. Fragen zu den Endgeräten
Ja, es gibt keinen „Routerzwang“ mehr, daher können Sie auch Ihren eigenen Router verwenden. Dieser sollte allerdings auch kompatibel zur TNG-Leistungsbeschreibung sein. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an Ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen hierzu finden Sie in den Herstellerangaben zu Ihrem Gerät.
Die technischen Anforderungen sind:
Internet: Unterstützung von IPv4 sowie IPv6
LAN: 2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)
Telefonie: Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261
Wireless: WLAN 802.11/b/g/n, (besser WLAN 802.11a/b/g/n/ac) simultan und WPA2-Verschlüsselung
Hierfür benötigen Sie keine 2 Amtsleitungen. Sie können die vorhandenen Rufnummern mehreren Endgeräten zuweisen. Die Zuweisung erfolgt über das Basisgerät oder Ihren Router. Eine 2. Amtsleitung wird nur gebraucht, wenn Sie zwei Telefonen gleichzeitig sowohl abgehend und eingehend nutzen möchten.
Sollten Sie Ihren eigenen Router verwenden, muss dieser WLAN unterstützen. Das von der TNG gegen Entgelt bereitgestellte Endgerät (z. B. die FRITZ!Box) enthält bereits einen WLAN-Router.
Sie können weiterhin kompatible Dect-Telefone und Ihr ISDN-Gerät einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale werden auch weiterhin unterstützt. Sie benötigen hierzu jedoch einen Router, der über einen entsprechenden Anschluss verfügt (S0-Schnittstelle), z.B. die FritzBox.