FAQs – die am häufigsten gestellten Fragen

In dieser Rubrik finden Sie die Antworten auf die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Glasfaserkabelnetzes am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Unter der Telefonnummer 04841-904288-0 können Sie die Mitarbeiter der BBNG erreichen.

1. Glasfaser und Breitbandnutzung

2. Unser Netzausbau-Projekt

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können sowohl die BBNG wie auch die TNG Ihnen nicht alle Fragen zu jedem Thema beantworten. Geht es um den Grundstücknutzungsvertrag, allgemeine Fragen, Hausanschlüsse und Bau, dann wenden Sie sich bitte an die BBNG. Geht es um Vertragsangelegenheiten zum flott Produkt oder Störungsmeldungen, dann wenden Sie sich bitte an die TNG.

3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?

3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?

Ein Grundstücksnutzungsvertrag, abgeschlossen mit der BBNG, und ein Vertrag über ein flott-Produkt, abgeschlossen mit der TNG, bilden die Basis für den Glasfaseranschluss. Erst wenn beide Verträge unterschrieben vorliegen, zählt der Anschluss zur Quote.

Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie der BBNG sein Einverständnis, dass das Gebäude an das BBNG-Glasfasernetz angeschlossen und der dafür notwendige private Grund genutzt werden darf. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner), müssen alle unterschreiben. Hierzu benötigen wir von Ihnen den Personalausweis und das Flurstück sowie die Gemarkung.

In Mehrfamilienhäusern sind die Gegebenheiten vor Ort oft sehr individuell. Die genaue Vorgehensweise wird daher mit dem Eigentümer besprochen und im Anschluss ein passendes Angebot für den Hausanschluss und den Ausbau im Gebäude erstellt.

Ihr Hauseigentümer ist für die Beauftragung des Glasfaseranschlusses zuständig. Teilen Sie ihm am besten mit, dass Sie als Mieter einen Anschluss wünschen. Ist Ihr Vermieter mit dem Ausbau einverstanden und hat einen Grundstücksnutzungsvertrag unterschrieben, ist es notwendig, dass Sie ein flott Produkt der TNG buchen. Nur dann können Sie auch das Glasfasernetz nutzen.

Während der Vermarktungsphase in Ihrer Gemeinde haben wir für Sie als Privatkunde einen besonderen Aktionspreis für den Hausanschluss. Ist die Vermarktung abgeschlossen und wird das Netz gebaut, werden die tatsächlichen Anschlusskosten berechnet. Je nach Baufortschritt können das bis zu 3.650 Euro sein.

Im Preis für den Hausanschluss sind enthalten:

  • 15 Meter Tiefbaustrecke von der Grundstücksgrenze bis zum Haus gerade Strecke
  • Rohre, Fasern und weitere Materialien von der Grundstücksgrenze bis zum Haus
  • Hauseinführung
  • Netzabschlussgerät (ONT)

Sie können sich entweder selbst um die Tiefbauarbeiten kümmern und sich zum Beispiel mit Nachbarn zusammenschließen, einen Kleinbagger anmieten und das Ausschachten für die Verlegung des Leerrohres selbst übernehmen. Alternativ übernimmt die BBNG die Arbeiten für Sie und reicht die Kosten des Tiefbauunternehmens an Sie weiter – natürlich ohne Aufschlag. Die Höhe der Kosten hängt ab von der Oberfläche auf Ihrem Grundstück.

Zu einem Privatweg zählen alle Wege, die nicht von der Müllabfuhr / Winterdienst der Gemeinde angefahren werden. Für die Hausanschlusskosten erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Die TNG bietet den Privatkunden der BBNG drei verschiedene Produkte an: flott 50, flott 300 und flott 500. Diese beinhalten verschiedene Optionen zu Internet, Telefonie, Mobilfunk und E-Mail. Optional besteht die Möglichkeit das Produkt TNG-TV zu buchen.

Nein, die Nutzung des Glasfaseranschlusses ist nur mit einen TNG flot Tarif für Telefon und Internet möglich.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten für den Vertragsabschluss:

  1. Sie können im Downloadbereich die Formulare für ein flott-Produkt und den Grundstücknutzungsvertrag herunterladen. Füllen Sie die Formulare aus und senden Sie diese per Post an: BBNG GmbH & Co. KG, Industriestraße 33 a, 25813 Husum oder geben Sie diese persönlich ab.
  2. Sie vereinbaren einen Termin (Tel: 04841/9042880) in unserem Husumer Büro und wir füllen gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen aus.
  3. Sie nutzen einen der öffentlichen Beratungstermine in den Gemeinden und können dort ebenfalls mit uns gemeinsam die Formulare ausfüllen oder sie dort abgeben.

Bitte bringen Sie zu den Beratungsterminen Ihren Personalausweis sowie Ihre letzte Telefonrechnung und für das Grundstück das Flurstück und die Gemarkung mit. Dann können wir gleich alle notwendigen Unterlagen ausfüllen.

4. Informationen zu den flott Produkten

5. Rund um den Hausanschluss

6. Fragen zu den Endgeräten

7. Fragen zum Anbieter der Dienstleistungen (Provider)

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