FAQs – die am häufigsten gestellten Fragen

In dieser Rubrik finden Sie die Antworten auf die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Glasfaserkabelnetzes am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Unter der Telefonnummer 04841-904288-0 können Sie die Mitarbeiter der BBNG erreichen.

1. Glasfaser und Breitbandnutzung

2. Unser Netzausbau-Projekt

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können sowohl die BBNG wie auch die TNG Ihnen nicht alle Fragen zu jedem Thema beantworten. Geht es um den Grundstücknutzungsvertrag, allgemeine Fragen, Hausanschlüsse und Bau, dann wenden Sie sich bitte an die BBNG. Geht es um Vertragsangelegenheiten zum flott Produkt oder Störungsmeldungen, dann wenden Sie sich bitte an die TNG.

3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?

3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?

Ein Grundstücksnutzungsvertrag, abgeschlossen mit der BBNG, und ein Vertrag über ein flott-Produkt, abgeschlossen mit der TNG, bilden die Basis für den Glasfaseranschluss. Je nachdem, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind oder in einem Neubaugebiet ein Haus errichten, gibt es unterschiedliche Vertragsunterlagen. Wir erklären Ihnen gerne ganz unverbindlich, was Sie machen müssen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie der BBNG sein Einverständnis, dass das Gebäude an das BBNG-Glasfasernetz angeschlossen und der dafür notwendige private Grund genutzt werden darf. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner), müssen alle unterschreiben. Hierzu benötigen wir von Ihnen den Personalausweis und das Flurstück sowie die Gemarkung.

In Mehrfamilienhäusern sind die Gegebenheiten vor Ort oft sehr individuell. Die genaue Vorgehensweise wird daher mit dem Eigentümer besprochen und im Anschluss ein passendes Angebot für den Hausanschluss und den Ausbau im Gebäude erstellt.

Ihr Hauseigentümer ist für die Beauftragung des Glasfaseranschlusses zuständig. Teilen Sie ihm am besten mit, dass Sie als Mieter einen Anschluss wünschen. Ist Ihr Vermieter mit dem Ausbau einverstanden und hat einen Grundstücksnutzungsvertrag unterschrieben, ist es notwendig, dass Sie ein flott Produkt der TNG buchen. Nur dann können Sie auch das Glasfasernetz nutzen.

Der Anschluss an unser Glasfasernetz ist mit verschiedenen Kosten verbunden wie z.B. Entfernung zu unserem Glasfasernetz oder Querungen von Straßen. Daher erstellen wir Ihnen ein ganz individuelles Angebot für den Anschluss.

Die TNG bietet den Privatkunden der BBNG drei verschiedene Produkte an: flott 50, flott 300 und flott 500. Diese beinhalten verschiedene Optionen zu Internet, Telefonie, Mobilfunk und E-Mail. Optional besteht die Möglichkeit, eine TV-Option zu buchen.

Diese beinhalten verschiedene Optionen zum Internet, wie z.B. Upgrade auf 1 Gigabit, Optionen zum Telefon, Mobilfunk und E-Mail. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine TV-Option (waipu.tv) dazu zu buchen.

Ja, Sie können Ihr Grundstück anschließen lassen. Hierfür erstellen wir Ihnen ein Angebot. Den Glasfaseranschluss können Sie jedoch nur mit einem flott-Produkt der TNG, z.B. über Internet und Telefon, nutzen.

Sie vereinbaren einfach einen Termin (Tel: 04841/9042880) mit uns und wir füllen gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen aus. Als Vertriebspartner der TNG können Sie bei uns auch alle flott-Tarife der TNG buchen.

Wenn Sie gleich alles erledigen wollen, bringen Sie bitte zum Beratungstermin Ihren Personalausweis sowie Ihre letzte Telefonrechnung und für das Grundstück das Flurstück und die Gemarkung mit. Dann können wir gleich alle notwendigen Unterlagen ausfüllen.

Sie können gerne in unser Husumer Büro kommen oder Sie vereinbaren einen Termin bei Ihnen Zuhause, dann kommen unsere Berater direkt zu Ihnen.

Falls Sie bereits über einen Glasfaseranschluss der BBNG verfügen und nur einen flott-Tarif der TNG buchen wollen, können Sie das online erledigen oder wir schließen den Tarif für Sie ab.

Grundsätzlich öffnet die BBNG ihr Glasfasernetz auch für andere Anbieter. Der „open access“ – also das Öffnen der Netze wird aber in Deutschland noch nicht intensiv betrieben. Hier fehlen noch technische Standards, damit die Netze für alle geöffnet werden können. Das Thema ist aber sehr präsent und es wird sicher bald umgesetzt werden. Dann auch bei uns.

4. Informationen zu den flott Produkten

5. Rund um den Hausanschluss

6. Fragen zu den Endgeräten

Wie die Endgeräte an den Glasfaseranschluss angeschlossen werden, zeigen wir Ihnen auch hier.

Bau des Anschlusses

Welche Geräte Sie nach dem optischen Umwandler von uns (ONT) installieren, ist Ihnen überlassen. Sie werden verstehen, dass wir für diese Geräte keine Verantwortung übernehmen können. Ein Elektrofachmann kann Ihnen bei möglichen Problemen sicher weiterhelfen.

7. Fragen zum Anbieter der Dienstleistungen (Provider)