FAQs – die am häufigsten gestellten Fragen

In dieser Rubrik finden Sie die Antworten auf die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Glasfaserkabelnetzes am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Unter der Telefonnummer 04841-904288-0 können Sie die Mitarbeiter der BBNG erreichen.

1. Glasfaser und Breitbandnutzung

2. Unser Netzausbau-Projekt

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können sowohl die BBNG wie auch die TNG Ihnen nicht alle Fragen zu jedem Thema beantworten. Geht es um den Grundstücknutzungsvertrag, allgemeine Fragen, Hausanschlüsse und Bau, dann wenden Sie sich bitte an die BBNG. Geht es um Vertragsangelegenheiten zum flott Produkt oder Störungsmeldungen, dann wenden Sie sich bitte an die TNG.

3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?

4. Informationen zu den flott Produkten

5. Rund um den Hausanschluss

6. Fragen zu den Endgeräten

7. Fragen zum Anbieter der Dienstleistungen (Provider)

7. Fragen zum Anbieter der Dienstleistungen (Provider)

Nein. Sie erhalten die Kosten für Ihr gebuchtes TNG-Paket erst dann in Rechnung gestellt, wenn der Vertrag mit Ihrem vorherigen Anbieter ausgelaufen ist und Sie aktiv das Angebot der TNG nutzen.

Die TNG kümmert sich um die Kündigung Ihres bisherigen Vertrages. Sie sollten dies auf gar keinen Fall selbst übernehmen. Nur dann, wenn die TNG es übernimmt, ist ein nahtloser Übergang von Ihrem bisherigen Anbieter sichergestellt und nur dann können Sie Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen. Die TNG kündigt Ihren bisherigen Vertrag erst, wenn Ihr Hausanschluss erstellt worden ist. Das Ende der Vertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter ist der Termin, zu dem Ihr neuer Glasfaseranschluss in Betrieb genommen wird. Dieses Datum teilt Ihnen die TNG schriftlich mit.

Der Zeitraum zwischen dem Vermarktungsende in Ihrer Gemeinde und der Bereitstellung der Dienste kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Schließlich müssen das Netz und der Anschluss erst gebaut werden, allerdings machen wir das ziemlich schnell. Wenn Ihr Vertrag beim vorherigen Anbieter ausgelaufen ist und Ihr Anschluss erstellt wurde, können Sie sofort den Anschluss nutzen.

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt. Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiter versorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.

Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer kurzen Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Das ist so gesetzlich geregelt. Gelingt die Umschaltung auf uns zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Bei einem Neuanschluss ohne alte Vertragsbindung benötigt die TNG lediglich einige Tage Bearbeitungszeit, um Ihnen nach der Inbetriebnahme Ihres Hausanschlusses Ihr gebuchtes Paket zur Verfügung zu stellen.

Ja, allerdings sind hierfür bestimmte Abläufe einzuhalten. Die TNG Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, dass Ihre bisherigen Anschlussdaten erhalten bleiben. So wird für die Rufnummernübernahme ein ausgefüllter Anbieterwechselauftrag (Portierung) benötigt. Es ist möglich, dass Ihr Altanbieter für die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) eine Bearbeitungsgebühr erhebt. Wichtig ist, dass Sie nicht selbst den Anschluss kündigen, das übernimmt die TNG für Sie.

Ihr gebuchtes TNG-Paket hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Danach ist es jederzeit zum Ende des Folgemonats kündbar.

X