Verkaufsprospekt

Die BBNG hat in der Vergangenheit eine Vermögensanlage nach dem Vermögensanlagengesetz öffentlich angeboten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der BürgerBreitbandNetz GmbH & Co. KG am 20.03.2018 wurde dieses öffentliche Angebot beendet.

Gem. § 11 Abs. 3 Satz 5 des Vermögensanlagengesetzes ist die BBNG verpflichtet, die Angaben zur Vermögensanlage so lange zugänglich zu machen, bis die Vermögensanlage vollständig getilgt ist.

Dieser Pflicht kommen wir mit dieser Information nach. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.