14. Dezember 2018
Ihr Hauseigentümer ist für die Beauftragung des Glasfaseranschlusses
zuständig. Teilen Sie ihm am besten mit, dass Sie als Mieter einen Anschluss
wünschen. Ist Ihr Vermieter mit dem Ausbau einverstanden und hat einen
Grundstücksnutzungsvertrag unterschrieben, ist es notwendig, dass Sie ein flott
Produkt der TNG buchen. Nur dann können Sie auch das Glasfasernetz nutzen.
13. Dezember 2018
Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie
der BBNG sein Einverständnis, dass das Gebäude an das BBNG-Glasfasernetz
angeschlossen und der dafür notwendige private Grund genutzt werden darf. Der
Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer
unterschrieben werden. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner),
müssen alle unterschreiben. Hierzu benötigen wir von Ihnen den Personalausweis und
das Flurstück sowie die Gemarkung.
13. Dezember 2018
Ein Grundstücksnutzungsvertrag, abgeschlossen mit der BBNG, und ein Vertrag über ein flott-Produkt, abgeschlossen mit der TNG, bilden die Basis für den Glasfaseranschluss. Je nachdem, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind oder in einem Neubaugebiet ein Haus errichten, gibt es unterschiedliche Vertragsunterlagen. Wir erklären Ihnen gerne ganz unverbindlich, was Sie machen müssen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.