Ihr Hauseigentümer ist für die Beauftragung des Glasfaseranschlusses zuständig. Teilen Sie ihm am besten mit, dass Sie als Mieter einen Anschluss wünschen. Ist Ihr Vermieter mit dem Ausbau einverstanden und hat einen Grundstücksnutzungsvertrag unterschrieben, ist es notwendig, dass Sie ein flott Produkt der TNG buchen. Nur dann können Sie auch das Glasfasernetz nutzen.

Kategorie: 3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?
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