Ein Grundstücksnutzungsvertrag, abgeschlossen mit der BBNG, und ein Vertrag über ein flott-Produkt, abgeschlossen mit der TNG, bilden die Basis für den Glasfaseranschluss. Erst wenn beide Verträge unterschrieben vorliegen, zählt der Anschluss zur Quote.

Kategorie: 3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?
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