Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie der BBNG sein Einverständnis, dass das Gebäude an das BBNG-Glasfasernetz angeschlossen und der dafür notwendige private Grund genutzt werden darf. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner), müssen alle unterschreiben. Hierzu benötigen wir von Ihnen den Personalausweis und das Flurstück sowie die Gemarkung.
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3. Was ist bei der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses zu beachten?