Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie der BBNG sein Einverständnis, dass das Gebäude an das BBNG-Glasfasernetz angeschlossen und der dafür notwendige private Grund genutzt werden darf. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner), müssen alle unterschreiben. Hierzu benötigen wir von Ihnen den Personalausweis und das Flurstück sowie die Gemarkung.
Wer muss den Grundstücksnutzungsvertrag unterschreiben?
13. Dezember 2018