14. Dezember 2018
Sie können weiterhin kompatible Dect-Telefone und Ihr ISDN-Gerät einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale werden auch weiterhin unterstützt. Sie benötigen hierzu jedoch einen Router, der über einen entsprechenden Anschluss verfügt (S0-Schnittstelle), z.B. die FritzBox.
14. Dezember 2018
Sollten Sie Ihren eigenen Router verwenden, muss dieser WLAN unterstützen. Das von der TNG gegen Entgelt bereitgestellte Endgerät (z. B. die FRITZ!Box) enthält bereits einen WLAN-Router.
14. Dezember 2018
Hierfür benötigen Sie keine 2 Amtsleitungen. Sie können die vorhandenen Rufnummern mehreren Endgeräten zuweisen. Die Zuweisung erfolgt über das Basisgerät oder Ihren Router. Eine 2. Amtsleitung wird nur gebraucht, wenn Sie zwei Telefonen gleichzeitig sowohl abgehend und eingehend nutzen möchten.
14. Dezember 2018
Ja, es gibt keinen „Routerzwang“ mehr, daher können Sie auch Ihren eigenen Router verwenden. Dieser sollte allerdings auch kompatibel zur TNG-Leistungsbeschreibung sein. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an Ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen hierzu finden Sie in den Herstellerangaben zu Ihrem Gerät.
Die technischen Anforderungen sind:
Internet: Unterstützung von IPv4 sowie IPv6
LAN: 2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)
Telefonie: Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261
Wireless: WLAN 802.11/b/g/n, (besser WLAN 802.11a/b/g/n/ac) simultan und WPA2-Verschlüsselung