Kann ich den Anschluss auch später nutzen?

Ja, sollte Ihr Einzugstermin erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden als die Fertigstellung des Anschlusses, kann mit uns Rücksprache gehalten werden. Wir stimmen uns mit der TNG für Sie ab. Die Laufzeit des flott-Vertrags beginnt dann erst mit Ihrem Einzug und auch dann erst werden die monatlichen Kosten bei der TNG fällig.

Kann ich meine Telefonnummer mitnehmen?

Ja, allerdings sind hierfür bestimmte Abläufe einzuhalten. Die TNG Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, dass Ihre bisherigen Anschlussdaten erhalten bleiben. So wird für die Rufnummernübernahme ein ausgefüllter Anbieterwechselauftrag (Portierung) benötigt. Es ist möglich, dass Ihr Altanbieter für die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) eine Bearbeitungsgebühr erhebt. Wichtig ist, dass Sie nicht selbst den Anschluss kündigen, das übernimmt die TNG für Sie.

Was ist, wenn ich bisher keinen Anschluss hatte?

Bei einem Neuanschluss ohne alte Vertragsbindung benötigt die TNG lediglich einige Tage Bearbeitungszeit, um Ihnen nach der Inbetriebnahme Ihres Hausanschlusses Ihr gebuchtes Paket zur Verfügung zu stellen.

Kann es passieren, dass ich ohne Telefonanschluss oder Internet bin?

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt. Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiter versorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.

Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer kurzen Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Das ist so gesetzlich geregelt. Gelingt die Umschaltung auf uns zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.