14. Dezember 2018
Die TNG kümmert sich um die Kündigung Ihres bisherigen Vertrages. Sie sollten dies auf gar keinen Fall selbst übernehmen. Nur dann, wenn die TNG es übernimmt, ist ein nahtloser Übergang von Ihrem bisherigen Anbieter sichergestellt und nur dann können Sie Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen. Die TNG kündigt Ihren bisherigen Vertrag erst, wenn Ihr Hausanschluss erstellt worden ist. Das Ende der Vertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter ist der Termin, zu dem Ihr neuer Glasfaseranschluss in Betrieb genommen wird. Dieses Datum teilt Ihnen die TNG schriftlich mit.
14. Dezember 2018
Nein. Sie erhalten die Kosten für Ihr gebuchtes TNG-Paket erst dann in Rechnung gestellt, wenn der Vertrag mit Ihrem vorherigen Anbieter ausgelaufen ist und Sie aktiv das Angebot der TNG nutzen.
14. Dezember 2018
Sie können weiterhin kompatible Dect-Telefone und Ihr ISDN-Gerät einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale werden auch weiterhin unterstützt. Sie benötigen hierzu jedoch einen Router, der über einen entsprechenden Anschluss verfügt (S0-Schnittstelle), z.B. die FritzBox.
14. Dezember 2018
Sollten Sie Ihren eigenen Router verwenden, muss dieser WLAN unterstützen. Das von der TNG gegen Entgelt bereitgestellte Endgerät (z. B. die FRITZ!Box) enthält bereits einen WLAN-Router.
14. Dezember 2018
Hierfür benötigen Sie keine 2 Amtsleitungen. Sie können die vorhandenen Rufnummern mehreren Endgeräten zuweisen. Die Zuweisung erfolgt über das Basisgerät oder Ihren Router. Eine 2. Amtsleitung wird nur gebraucht, wenn Sie zwei Telefonen gleichzeitig sowohl abgehend und eingehend nutzen möchten.