Kann ich den Anschluss auch später nutzen?

Ja, sollte Ihr Einzugstermin erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden als die Fertigstellung des Anschlusses, kann mit uns Rücksprache gehalten werden. Wir stimmen uns mit der TNG für Sie ab. Die Laufzeit des flott-Vertrags beginnt dann erst mit Ihrem Einzug und auch dann erst werden die monatlichen Kosten bei der TNG fällig.

An wen wende ich mich, wenn mein Anschluss oder die Glasfasern beschädigt wurden?

Bitte nehmen Sie sofort Kontakt zu uns auf. Es kann vorkommen, dass z.B. durch Gartenarbeiten die Glasfaserleitung beschädigt wurde. Oft kommt Ihre Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. Wir benötigen aber alle Informationen, um den Schaden zu beheben. Das gilt auch, wenn die Geräteanschlüsse beschädigt wurden oder die Leitungen durch Bauarbeiten.

Gibt es auch andere Anbieter auf dem Netz der BBNG?

Grundsätzlich öffnet die BBNG ihr Glasfasernetz auch für andere Anbieter. Der „open access“ – also das Öffnen der Netze wird aber in Deutschland noch nicht intensiv betrieben. Hier fehlen noch technische Standards, damit die Netze für alle geöffnet werden können. Das Thema ist aber sehr präsent und es wird sicher bald umgesetzt werden. Dann auch bei uns.